AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Service- und Vermietungsgeschäfte TS Nord GmbH

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Miet- und Serviceleistungen der Firma TS Nord GmbH.

 

1.1. Geltung

 

Grundlage aller jetzigen oder zukünftigen Angebote, Verträge und Leistungen
sind die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäfts- und Leistungsbedingungen“.
Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
mit der Übernahme der Mietgegenstände an.

 

2. Mietgegenstand


2.1. Vermietung von mobilen Toiletten und Urinalen Gegenstand des Vertrages ist die Gestellung von mobilen Toiletten/ Urinalen und deren Reinigung/ Entsorgung. Die Kabinen werden in funktionsfähigem Zustand geliefert. Der Kunde verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des abgeschlossenen Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.


2.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand inklusive Zubehör ordnungsgemäß gegen Wegrollen, Sturmschäden Zerstörung, Beschädigung, Verlust, Diebstahl und unsachgemäßen Gebrauch durch Mitarbeiter oder Dritte zu sichern. Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Mietgegenstandes trägt der Kunde. In einem solchen Fall ist die
Auftragsnehmerin (TS Nord GmbH) sofort zu unterrichten, auch wenn
der Kunde es nicht zu vertreten hat.

 

3. Aufstellung der Mietgegenstände / Zugangsund Besichtigungsrecht


3.1. Der Mietgegenstand wird von der Auftragsnehmerin (TS Nord GmbH) an den vereinbarten Aufstellungsort geliefert. Wird der Auftragsnehmerin (TS Nord GmbH) bei der Bestellung keine konkrete Aufstellungsfläche zugewiesen, so ist die Auftragsnehmerin (TS Nord
GmbH) berechtigt, den Mietgegenstand nach eigenem Ermessen auf eine hierfür geeignete Fläche zu platzieren. Für die Untergrundbeschaffenheit und die Befahrbarkeit des Standortes haftet der Kunde. Der Kunde ist nur nach Zustimmung der Auftragsnehmerin berechtigt den Mietgegenstand eigenständig zu versetzen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jederzeit Zugang zu den Mietgegenständen
zu gewähren, um jedwede Prüfung über Zustand und Funktionalität durchführen zu können.

 

4. Service


4.1. Der Service wird einmal pro Woche durchgeführt, sofern keine anderen Intervalle vereinbart sind. Der Zeitpunkt der Leistung wird vom
Vermieter festgelegt.


4.2. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5m für LKW Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen
bis auf 5m an das Servicefahrzeug zu Verbringen. Ist der Zugang nicht sichergestellt, gilt die Leistung als erbracht. Falls möglich, erfolgt eine Sichtkontrolle und Auffüllung der Verbrauchsstoffe (Not- Reinigung), diese gilt auch bei gefrorenem Tankinhalt. Beanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen.


4.3. Bei Vermietung von Mietgegenständen mit Wassertank erfolgt die Befüllung mit dem Wasser nur auf Anweisung des Kunden. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass das Wasser kein Trinkwasser ist. Für Verunreinigungen, die nach dem Anliefern entstehen, haftet die Auftragsnehmerin nicht. Das weitere Befüllen des Wassertanks erfolgt nur auf Gefahr und Wunsch des Kunden.


4.4. Verunreinigungen der Fäkalien durch Farbreste, Öle oder ähnliche Stoffe werden von den biologischen Abwasseranlagen nicht angenommen.
Entstehende Kosten, auch für die zusätzliche Reinigung des Mietgegenstandes, gehen zu Lasten des Mieters.

 

5. Abrechnung


5.1. Die Abrechnung erfolgt kalenderwochenweise im 4-KW-Rhythmus. Für jede angefangene Woche wird der volle Wochenmietpreis berechnet. Mietzeiten ohne Berechnung sind nur nach erfolgter Stillmeldung möglich.


5.1. Rechnungen sind sofort, spätestens mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen der Auftragsnehmerin ab Zugang der ersten Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu, falls es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt und von 5 Prozentpunkten über dem Basissatz, falls es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt.

 

5.2. Ist der Kunde mehr als 10 Tage im Verzug, hat die Auftragsnehmerin
das Recht, die Mietgegenstände sofort in Besitz zu nehmen.

 

6. Haftung


6.1. Die Auftragnehmerin (TS Nord GmbH) haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Auftragnehmerin (TS Nord
GmbH), eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.


6.2. Im Übrigen haftet die Auftragnehmerin (TS Nord GmbH) ausschließlich nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit die Auftragnehmerin einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit eines Liefergegenstandes übernommen hat.


6.3. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, im
Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der aufgeführten Fälle gegeben ist.


6.4. Kann eine Leistung, zu der die Auftragnehmerin (TS Nord GmbH) verpflichtet ist, aufgrund von höherer Gewalt oder sonstigen nicht von
der Auftragnehmerin (TS Nord GmbH) zu vertretenen Umständen nicht oder nur verspätet oder gar nicht ausgeführt werden, so entfällt gegenüber dem Auftraggeber (Kunden) jegliche Haftung.


6.5. Sollte die Auftragnehmerin (TS Nord GmbH) gegenüber Dritten aufgrund einer Pflichtverletzung des Auftraggebers (Kunden) schadensersatzpflichtig werden, so ist der Auftraggeber (Kunde) verpflichtet, die Auftragnehmerin (TS Nord GmbH) von allen Ansprüchen freizustellen.


6.6. Soweit die Haftung der Auftragnehmerin (TS Nord GmbH) ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die Haftung der Organe, Arbeitnehmer, Vertreter oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin (TS Nord GmbH).

 

7. Eigentumsvorbehalt


7.1. Sämtliche Anlagegüter und Handelswaren bleiben Eigentum der Auftragsnehmerin (TS Nord GmbH). Bei Kauf/Mietkauf von Anlagegütern und Handelswaren bleiben diese bis zur Vertragserfüllung seitens des Auftraggebers Eigentum der Auftragnehmerin. Die Vertragsgegenstände gelten unabhängig von der Verbindung mit einem Grundstück nicht als dessen wesentliche Bestandteile.

 

8. Sonstige Bestimmungen


8.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


8.2. Der Kunde als Privatperson ist verpflichtet die Rechnung und den Zahlungsbeleg 2 Jahre ab dem Rechnungsdatum aufzubewahren.


9. Datenschutz


Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Daher werden alle Kundendaten vertraulich und unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften von uns gespeichert und verarbeitet. Unsere Datenschutzerklärung kann jederzeit unter www.ts-nord.de/Datenschutz abgerufen werden.


10. Gerichtsstand


10.1. Als vereinbarter Gerichtsstand für beide Vertragspartner gilt der Sitz der Auftragnehmerin (TS Nord GmbH).